Δ AGB – allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB´S zur Beratung und Gutachtenerstellung

§ 1 Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Gutachten und Beratungsleistungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat, Auskünften und Erstellung von Expertisen durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen und Vorhaben, insbesondere in folgenden Bereichen ist:

  • Unternehmensführung/Managementberatung
  •  IT-Projektmanagement
  • Softwareengineering
  • Digitalisierung in:

Verwaltung und Organisation
Personalwesen
Marketing und Vertrieb
Produktion und Logistik

 1.2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsgegenstand/Leistungsumfang

2.1. Gegenstand eines Auftrags ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete Beratungstätigkeit oder die Erstellung von Gutachten, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder anderen Werken. Die Leistungen des Auftragnehmers sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, die sich daraus ergebenden Schlussfolgerungen und die Empfehlungen erarbeitet und gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind. Unerheblich ist, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.

2.2. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen bzw. nach Ausführung des Auftrags Rechenschaft abzulegen durch einen schriftlichen Bericht, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis der Beratung wiedergibt. Soll der Auftragnehmer einen umfassenden, schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.

2.3. Der Auftragnehmer führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.

2.4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, in den Erhebungen und Analysen die Situation des Unternehmens im Hinblick auf die Fragestellung richtig und vollständig wiederzugeben. Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferte Daten werden nur auf Plausibilität überprüft. Die aus den Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen erfolgen nach bestem Wissen und nach anerkannten Regeln von Wissenschaft und Praxis. Die Darstellung der Empfehlungen erfolgt in verständlicher und nachvollziehbarer Weise.

2.5. Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftragnehmer sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Der Auftragnehmer hat gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Im Übrigen entscheidet er nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter er einsetzt oder austauscht.

§ 3 Leistungsänderungen

3.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.

3.2. Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand des Auftragnehmers oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung und Verschiebung der Termine. Soweit nichts anderes vereinbart ist, führt der Auftragnehmer in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.

3.3. Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann der Auftragnehmer eine gesonderte Beauftragung hierzu verlangen.

3.4. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Protokolle über diesbezügliche Besprechungen oder den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind.

§ 4 Schweigepflicht/Datenschutz

4.1. Der Auftragnehmer ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.

4.2. Der Auftragnehmer übernimmt es, alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.

4.3. Der Auftragnehmer ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

5.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

5.2. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.

§ 6 Vergütung / Zahlungsbedingungen / Aufrechnung

6.1. Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Einzelheiten der Zahlungsweise sind im Vertrag geregelt.

6.2. Soweit bei längerfristigen Rahmenverträgen nach Aufwand abgerechnet wird, gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Auftragnehmers. Diese ist dem Auftraggeber jeweils auszuhändigen. Bei Verträgen, die im letzten Quartal abgeschlossen werden, gelten die vereinbarten Preise auch für das folgende Jahr. Übersteigt die Preisänderung die marktüblichen Preise nicht nur unerheblich, kann der Auftraggeber den Vertrag kündigen.

6.3. Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in den Rechnungen gesondert auszuweisen.

6.4. Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.

§ 7 Mängelbeseitigung

7.1. Mit der Leistung ist der Auftraggeber zufrieden gestellt, wenn Beanstandungen nicht unverzüglich, spätestens 14 Tage nach Empfang, schriftlich geltend gemacht werden. Allgemeine übliche Änderungen oder Abweichungen der Leistungsausführung sind kein Grund zur Beanstandung durch den Auftraggeber, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart

§ 8 Haftung

8.1. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Stromausfälle, Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Klient verantwortlich.

8.2. Der Auftragnehmer übernimmt auch keine Haftung für Schäden an Hard- und Software des Auftraggebers, die durch die unwissentliche Übersendung von Dokumenten per E-Mail verursacht werden, die von einem Virus infiziert worden sind.

8.3. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen durchzuführen. Dennoch haftet Der Auftragnehmer nicht für den Fall, dass der Erfolg einer von ihr vorgeschlagenen Maßnahme hinter den Erwartungen des Auftraggebers zurückbleibt.

8.4. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für Schäden und Folgeschäden, soweit der Auftraggeber selbst oder Dritte die ihr überlassenen Materialien, Dokumente oder Informationen verändert oder verfälscht haben.

8.5. Der Auftragnehmer haftet Dritten gegenüber im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung. Weiterreichende Ansprüche sind ausgeschlossen. Eine Haftung für eingebrachte Sachen besteht nicht.

§ 9 Schutz des geistigen Eigentums

9.1. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall vervielfältigt, bearbeitet, übersetzt, nachgedruckt, weitergegeben oder verbreitet werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

9.2 Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Auftragnehmer Urheber. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

§ 10 Treuepflicht

10.1. Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

§ 11 Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

§ 12 Kündigung

12.1. Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann ein Auftrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unbenommen.

12.2. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 13 Zurückbehaltungsrecht/Aufbewahrung von Unterlagen

13.1. Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Auftragnehmer an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde.

13.2. Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

13.3. Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, im Übrigen drei Jahre, bei gem. § 13. 1. Zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§ 14 Sonstiges

14.1. Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

14.2. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

14.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.

14.5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

Stand Januar 2017

AGB´s für Schulungen (offene bzw. Inhouse-Seminare)

§ 1 Leistungen

1.1. Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen nach Art und Umfang gemäß den Seminarbeschreibungen. Der Auftraggeber kann in Absprache mit Auftragnehmer spezielle Seminarinhalte vereinbaren.

§ 2 Seminarunterlagen

2.1. Grundsätzlich setzt Auftragnehmer eigene Seminarunterlagen ein. Wünscht der Auftraggeber individuelle Anpassungen, sind diese gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

2.2. Auftragnehmer stellt für die Seminare das erforderliche Lehrmaterial zur Verfügung. Die Lieferung weiterer Unterlagen, Lern- und Arbeitshilfen muss gesondert vereinbart werden.

2.3. Alle Rechte an den Auftragnehmer-Seminarunterlagen (wie z. B. Handouts, Übungen, Fallstudien und ggf. Übungsdatenbanken) und der Auftragnehmer-Software liegen ausschließlich bei Auftragnehmer. Die Verwendung durch Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Auftragnehmer.

§ 3 Trainereinsatz

3.1. Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Trainer einzusetzen.

3.2. Auftragnehmer behält sich das Recht vor, auch kurzfristig auf andere Trainer auszuweichen, wenn dieses aus technischen, organisatorischen oder gesundheitlichen Gründen notwendig wird.

§ 4 Auftragserteilung

4.1. Die Auftragserteilung bedarf der Schriftform. Sie kann per E-Mail, Fax oder Post erfolgen. Mit der schriftlichen Bestätigung seitens Auftragnehmer wird der Auftrag verbindlich.

4.2. Anmeldungen bei offenen Seminaren werden in der Reihenfolge des Eingangs bis zur max. Teilnehmerzahl berücksichtigt. Die maximale Anzahl an Teilnehmern bei Softwareseminaren beträgt 9 Personen, bei anderen Seminaren ist sie den Beschreibungen zu entnehmen. Sie beträgt themenabhängig zwischen 8 und 15 Personen.

§ 5 Rücktritt und Terminänderung

5.1. Ein Rücktritt bzw. eine Terminänderung ist kostenfrei, wenn er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Auftragserteilung und bis zum 30. Kalendertag vor Seminarbeginn erfolgt.

5.2. In allen anderen Fällen kann Auftragnehmer Aufwendungsersatz verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzanspruches sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Seminarleistungen zu berücksichtigen. An Stelle einer solchen Berechnung des Aufwendungsersatzanspruches kann Auftragnehmer einen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Staffelung nach der Nähe der Rücktritts- bzw. Terminänderungszeitpunkte zum vertraglich festgelegten Seminarbeginn in einem prozentualen Verhältnis zum vereinbarten Seminarpreis wie folgt pauschalieren:
vom 29. bis 15. Kalendertag vor Seminarbeginn 50%
vom 14. bis 6. Kalendertag vor Seminarbeginn 80%
ab dem 5. Kalendertag vor Seminarbeginn 100%
Im Falle der Pauschalierung des Ersatzanspruches werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der Seminarleistungen nicht zusätzlich berücksichtigt.

§ 6 Stornierung durch Auftragnehmer

6.1. Bei Ausfall eines Seminars durch Krankheit des Trainers, höhere Gewalt oder sonstigen nicht von Auftragnehmer zu vertretenden Umständen besteht kein Anspruch auf Durchführung des Seminars. In solchen Fällen kann Auftragnehmer nicht für Folgeschäden haftbar gemacht werden. Auftragnehmer ist verpflichtet dem Auftraggeber einen Ausweichtermin anzubieten. Kommt keine Einigung auf einen Ausweichtermin zustande, ist der Auftraggeber frei, vom Vertrag zurückzutreten. Auftragnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Stornierungsgebühren.

6.2. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, bei öffentlichen Seminaren bei weniger als 4 Teilnehmern zu stornieren oder ggf. Seminartermine zu ändern. Wird ein Seminar vom Auftragnehmer storniert, wird dies jedem Teilnehmer rechtzeitig mitgeteilt.

6.3. Der Auftragnehmer kann nicht zum Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten sowie von sonstigen Folgeschäden verpflichtet werden.

§ 7 Seminarpreis

7.1. Der Seminarpreis ist der aktuellen Preisliste, dem entsprechenden Angebot oder der Seminarbestätigung zu entnehmen und wird zzgl. der jeweils gültige Mehrwertsteuer berechnet. Die Reisekosten ab Brand, die Unterbringung und die Verpflegung der Trainer während der Seminarzeiten gehen zu Lasten des Auftraggebers bei Inhouse Seminaren.

§ 8 Zahlungsbedingungen

8.1. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

8.2. Die Seminargebühren bei offenen Seminaren werden ohne jeden Abzug zu Beginn jedes Seminarabschnittes fällig.

8.3. Teilnehmer offener Seminare, die mit der Qualität unserer Veranstaltungen nicht zufrieden sind, haben Anspruch auf Rückerstattung der Veranstaltungskosten.

§ 9 Teilnahmebescheinigungen

9.1. Werden Teilnahmebescheinigungen gewünscht, sind zu jedem Teilnehmer die erforderlichen Daten Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen.

§ 10 Sonstiges

10.1. Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

10.2. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.3. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

10.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.

10.5. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem Willen und Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

Stand Januar 2017