Δ Gutachten

Sachverstand beruht auf Erfahrung!
Unabhängig und Unparteiisch!

Wir begutachten Themen die wir beherrschen

 M-IT-PM hat sich bei  IT-Gutachten auf das Fachgebiet des IT-Projektmanagements und deren Randgebiete spezialisiert.

Expertisen zu:

  • erschwerten und gestörten Abläufen im IT-Projektmanagement
  • Probleme bei der Einführung von Software
  • Entwicklungsprozessthematik bei  Individualsoftwareerstellung
  • Festlegungen zu Liefer- und Leistungsumfang von IT- und Digitalisierungsprojekten
  • Störungen beim Liefer- und Leistungsumfang bei IT- und Digitalisierungsprojekten
  • Abnahmen von IT- und Digitalisierungsprojekten
  • Testmanagement, Softwareverifizierung und -validierung
  • Anforderungsmanagement, Requirement Engineering, Product Backlog, Lasten- und Pflichtenheft
  • Change Requests
  • Angebotsüberprüfung
  • Beratung und Erstellung des IT-technischen Parts in IT-Projekt-/Werksverträgen
  • Beratung zu Betriebsvereinbarung im IT-spezifischen Kontext

Durch langjährige Berufserfahrung und wissenschaftliche Tätigkeit diagnostizieren wir nicht nur die Fehler und deren Ursache, sondern können genau aufzeichnen an welcher Stelle, welche Versäumnisse dazu geführt haben. Das heißt, der Technik-und Softwareanteil an der Gesamtfehlerhäufigkeit von Systemen entsteht nicht etwa, weil die eingesetzten Komponenten unzuverlässig sind, sondern vielmehr durch prinzipielle Fehler beim IT-Projektmanagement und der Organisations- und Kommunikationsstrukturen.

Der Mehrwert seitens M-IT-PM liegt in der praktischen Erfahrung, zur professionellen Abwicklung von IT-Projekten, dem Wissen um die Wechselwirkung der verschieden Disziplinen, den modernsten IT-Technologien und verschiedenster Software.

Δ IT-Gerichtsgutachten

IT-Gerichtsgutachten für Zivil- und Strafprozesse
Ein Gerichtsgutachten wird im Regelfall von Gerichten oder Staatsanwaltschaften bestellt. Meine Aufgabe ist es hierbei die besonderen Anforderungen des Gerichts zu beachten und den IT-Sachverhalt in eine aussagekräftige und schriftliche Form zu verfassen. Ein IT-Gerichtsgutachten kann sowohl in Zivil- als auch in Strafprozessen Verwendung finden. Als Sachverständiger gebe ich hierbei einzig die fachlichen Aspekte zur Bewertung oder eine Beurteilung über die streitige Sache ab.

Die rechtliche Bewertung obliegt einzig den Gerichten sowie den Verteidigern der streitenden Parteien.

Δ IT-Privat-/ Parteiengutachten

IT-Privat- und Parteiengutachten im Unternehmenskontext
Bei außergerichtlichen Klärungen von Rechtsansprüchen spricht man von einem Parteiengutachten oder Privatgutachten, auch bei der Beratungs-, Auskunfts-, Prüf- und Überwachungstätigkeit sowie der Erteilung von Bescheinigungen gegenüber Dritter. Parteien- bzw. Privatgutachten werden von einzelnen Personen, Unternehmen, Verbänden und Vereinen sowie oftmals auch durch Rechtsanwälte beauftragt. Mit meinem Team prüfen, klären und dokumentieren wir Sachverhalte rund um die Themen Funktionsfähigkeit von Softwarelösungen, die Einführung, Inbetriebnahme und Übergabe von IT-Systemen sowie IT-Verträge und unklare IT-Projektsituationen. Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Erstanalyse Ihrer IT-Projekt-Situation.

Δ IT- Wertgutachten

IT-Wertgutachten für Systeme, Software und Projekte
Ein IT-Wertgutachten gibt Auskunft über den Marktwert und die Beschaffenheit eines IT-Systems oder die Evaluierung von Leistungsmerkmalen eines IT-Projekts und deren nachgelagerten Ertragswerterzielung. Wir beschreiben bei einem IT-Wertgutachten die Eigenschaften und eventuellen Mängel eines IT-Systems und berechnen daraus den Verkehrswert oder die Leistungsbewertung eines IT-Projekts. M-IT-PM bietet hierzu unterschiedlich detaillierte Gutachten für verschiedene Zwecke an.

Δ Versicherungsgutachten

Versicherungsgutachten
Versicherungsgutachten werden im Rahmen der Schadensregulierung benötigt und können auch von Ihnen als Versicherungsnehmer beauftragt werden. In diesem Fall soll das Gutachten nachweisen, ob Erstattungsansprüche gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden können. Häufig wird die auszubezahlende Schadenshöhe in Frage gestellt und soll somit gegenüber dem Versicherer sachkundig dargelegt und aufgeschlüsselt werden. Inhaltlich werden in Versicherungsgutachten folgende Fragestellungen erörtert:

•Feststellung des Schadens und der Schadensursache

•Restwertbestimmung und Ermittlung der Kosten für die Schadensbeseitigung.

M-IT-PM unterstützt Sie gerne.

Δ Beweissicherung

Beweissicherung
Von großer Bedeutung ist die zeitnahe Sicherstellung von Daten, da sonst aufgrund zeitlich beschränkter Speicherungen eventuell in Kauf genommen werden muss, dass sich bestimmte Sachverhalte nicht mehr lückenlos rückverfolgen oder nachvollziehen lassen.

Das M-IT-PM Netzwerk kann hierzu schnell vor Ort sein.

Δ Schlichtung/Mediation

Schlichtung/Mediation bringt Ihr Projekt wieder in Fahrt
Die IT-Schlichtung ist eine alternative Lösung im Vergleich zum öffentlichen Gerichtsverfahren und oftmals die günstigere und interessengerechtere Lösung zur Beilegung von IT-Streitigkeiten. Dies kann vor allen in einem frühen Stadium eines Konflikts Anwendung finden und orientiert sich an den Belangen beider Konfliktpartner. Am Ende steht kein Urteilsspruch, sondern eine an den wirtschaftlichen Interessen der Parteien orientierte und für beide Seiten praktikable Lösung des Problems. Anders als in einem Gerichtsverfahren ist in einem Schlichterteam immer auch ein IT-Experte von Anfang an und direkt an der Lösung des Konfliktes beteiligt, gerne beziehen wir auf Wunsch auch einen Juristen mit ein.

Der beste Weg für Ihr Projekt der Schieflage zu entgehen und uns bereits hier schon kennenzulernen.

Δ Schiedsgutachten

Schiedsgutachten - eine Alternative zu einem Prozessverfahren
Ein Schiedsgutachten ist ein Gutachten wie jedes andere. Als Schiedsgutachter kläre und bewerte ich Sachverhalte und ziehe sachkundige Schlüsse nicht anders als bei einem Privat- oder Gerichtsgutachten. Während Privat- und Gerichtsgutachten eine unverbindliche Entscheidungsgrundlage darstellen, lege ich als Schiedsgutachter im Verhältnis der Parteien verbindlich fest, was ich diagnostiziert habe, wie beispielsweise:

•ob gerügte Mängel vorliegen

•welche Partei für die Mängel verantwortlich ist

•wann und wie diese Mängel nachzubessern sind

•welche Kosten für die Nachbesserung entstehen

Kommt es später zwischen den Parteien zu einem Rechtsstreit über diese Fragen, so ist der Richter in diesem Rechtsstreit grundsätzlich ebenfalls an die Feststellungen im Schiedsgutachten gebunden. Rechtsgrund für die Verbindlichkeit des Schiedsgutachtens ist das in der Schiedsgutachtenabrede (privatrechtlicher Vertrag) vorweg zum Ausdruck gebrachter Wille der Parteien, sich dem zu erstattenden Schiedsgutachten zu unterwerfen.

M-IT-PM bringt Ihr IT-Projekt wieder an den Start.

Δ Hauptgutachten und Ergänzungsgutachten

Hauptgutachten und Ergänzungsgutachten mit einem starken Netzwerk
Bei Auseinandersetzungen in großen IT-Projekten werden Hauptgutachten vergeben und je nach Verlauf der Auseinandersetzungen können Ergänzungsgutachten zur Beleuchtung von besonderen Teilaspekten oder Beantwortung von neu aufgeworfenen Fragen beauftragt werden. Als Hauptgutachter lege ich schon vorab Schnittstellen fest. Die Ergänzungsgutachter schließen sich entsprechend an das Hauptgutachten an.

Wir sind ein Netz von Experten die sich für Ihre Belange stark machen.

Gerne geben wir Ihnen über unsere Vorgehensweise unverbindliche Auskunft -> kontaktieren Sie uns, unter:

 Telefon: 0 160 90 829 823

E-Mail: input@m-it-pm.de

Δ Kontaktformular

 

Melden Sie Sich – gerne beantworten wir Ihre individuellen Fragen

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